Erbrecht

Erbrecht
Die Lebensverhältnisse vieler Menschen sind heute so unterschiedlich, dass ein Abstellen auf die gesetzliche Erbfolge, nach der die leiblichen Angehörigen erben, oft nicht angemessen ist. Gerade in modernen „Patchworkfamilien“ oder bei nicht ehelichen Lebensgemeinschaften ist die Regelung des Nachlasses von großer Bedeutung. Bei größerem Vermögen werden auch Erbschaftssteuerrechtliche Überlegungen von Belang.

Im Falle des Erbes gibt es immer wieder Auseinandersetzungsstreitigkeiten mit den Miterben. Pflichtteilsansprüche müssen beachtet bzw. von den Pflichtteilsberechtigten durchgesetzt werden.

Ein besonderes Augenmerk gilt auch im Fall, dass einer der potentiellen Erben sich im Insolvenzverfahren befindet. Wie kann in einem solchen Fall eine letztwillige Verfügung gefasst werden? Was kann, was darf der Schuldner im Insolvenzverfahren/in der Wohlverhaltensperiode erbrechtlich unternehmen und was nicht?

Viele Nachlässe erweisen sich beim Tod des Erblassers als überschuldet. In manchen Fällen taucht jedoch die Überschuldung noch wesentlich später auf. In diesem Fall ist es wichtig, die Erbenhaftung zu beschränken und geeignete Maßnahmen einzuleiten.

Vor allem beraten wir Sie bei der Abfassung letztwilliger Verfügungen in allen Bereichen. Unabhängig davon haben wir eine besondere Kompetenz auf den Zusammenspiel von Erbrecht und Insolvenzrecht.

Bei überschuldeten Nachlässen stehen wir Ihnen bei einer eventuellen Sanierung zur Seite und stellen gegebenenfalls auch einen Nachlassinsolvenzantrag.