Erbrecht
Die Lebensverhältnisse vieler Menschen sind heute so unterschiedlich,
dass ein Abstellen auf die gesetzliche Erbfolge, nach der die leiblichen
Angehörigen erben, oft nicht angemessen ist. Gerade in
modernen „Patchworkfamilien“ oder bei nicht ehelichen
Lebensgemeinschaften ist die Regelung des Nachlasses von großer
Bedeutung. Bei größerem Vermögen werden auch Erbschaftssteuerrechtliche
Überlegungen von Belang.
Im Falle des Erbes gibt es immer wieder
Auseinandersetzungsstreitigkeiten mit den Miterben.
Pflichtteilsansprüche müssen beachtet bzw. von
den Pflichtteilsberechtigten durchgesetzt werden.
Ein besonderes
Augenmerk gilt auch im Fall, dass einer der potentiellen Erben sich im
Insolvenzverfahren befindet. Wie kann in einem solchen Fall
eine letztwillige Verfügung gefasst werden? Was kann, was darf der
Schuldner im Insolvenzverfahren/in der Wohlverhaltensperiode erbrechtlich unternehmen und was nicht?
Viele
Nachlässe erweisen sich beim Tod des Erblassers als überschuldet.
In manchen Fällen taucht jedoch die Überschuldung noch wesentlich später
auf. In diesem Fall ist es wichtig, die Erbenhaftung zu beschränken und
geeignete Maßnahmen einzuleiten.
Vor allem beraten wir Sie bei
der Abfassung letztwilliger Verfügungen in allen Bereichen. Unabhängig
davon haben wir eine besondere Kompetenz auf den Zusammenspiel von
Erbrecht und Insolvenzrecht.
Bei überschuldeten Nachlässen stehen
wir Ihnen bei einer eventuellen Sanierung zur Seite und stellen
gegebenenfalls auch einen Nachlassinsolvenzantrag.