Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht gelten für alle die gleichen Regeln, egal ob Sie Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Betriebsrat sind. Zum 01.01.2004 hat der Gesetzgeber im Rahmen der "Agenda 2010" einige Kernpunkte des Arbeitsrechts reformiert, wie zum Beispiel die Sozialauswahl beim Kündigungsschutz oder den gesetzlichen Abfindungsanspruch.
Gemeinsam mit Ihnen klären wir Ihre aktuelle rechtliche Situation bei Kündigung oder betrieblichen und tariflichen Angelegenheiten. Wir beraten Sie auch in Fragen von Altersteilzeit oder Vorruhestand.

Sind Sie ein Opfer von "Mobbing", unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Kollegen und Vorgesetzten.

Betriebsräten und Unternehmen stehen wir bei der Wahrung des Betriebsverfassungsrechts und bei der Bewältigung anderer betrieblicher Problemstellungen zur Seite.

Ihre unternehmerischen Entscheidungen können wir für Sie absichern durch die Gestaltung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen bis hin zu Betriebsvereinbarungen, die wir den jeweiligen betrieblichen Notwendigkeiten konkret anpassen. Mit unserer Erfahrung in Verhandlungsführung beraten wir Sie bei der Festlegung Ihrer Verhandlungsziele und suchen diese konsequent für Sie durchzusetzen.