Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht gelten für alle die gleichen Regeln, egal ob Sie Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Betriebsrat sind. Zum 01.01.2004
hat der Gesetzgeber im Rahmen der "Agenda 2010" einige Kernpunkte des
Arbeitsrechts reformiert, wie zum Beispiel die Sozialauswahl beim
Kündigungsschutz oder den gesetzlichen Abfindungsanspruch.
Gemeinsam
mit Ihnen klären wir Ihre aktuelle rechtliche Situation bei Kündigung
oder betrieblichen und tariflichen Angelegenheiten. Wir beraten Sie auch
in Fragen von Altersteilzeit oder Vorruhestand.
Sind Sie ein Opfer von "Mobbing", unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Kollegen und Vorgesetzten.
Betriebsräten
und Unternehmen stehen wir bei der Wahrung des
Betriebsverfassungsrechts und bei der Bewältigung anderer betrieblicher
Problemstellungen zur Seite.
Ihre unternehmerischen
Entscheidungen können wir für Sie absichern durch die Gestaltung von
Arbeits- und Aufhebungsverträgen bis hin zu Betriebsvereinbarungen, die
wir den jeweiligen betrieblichen Notwendigkeiten konkret anpassen. Mit
unserer Erfahrung in Verhandlungsführung beraten wir Sie bei der
Festlegung Ihrer Verhandlungsziele und suchen diese konsequent für Sie
durchzusetzen.